Sie sind Rentner und wissen nicht, ob Sie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen?
Oftmals besteht gar keine Verpflichtung, gegenüber dem Finanzamt überhaupt tätig zu werden. Hier gilt es, genau zu wissen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Einkommensteuer entstanden ist.
Wir prüfen, ob Sie verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Oberste Ziel ist es, dies zu vermeiden. Lässt sich die Erklärungsabgabe wegen Ihres Einkommens nicht
vermeiden, übernehmen wir selbstverständlich auch die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung für Sie.
Wir machen Steuer, wir leben Steuer. Das können wir auch mit Abstand am besten.
Digital. Sicher. Zuverlässig.
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)
Nur ein Formular:
Laden Sie hier das Vollmachtsformular herunter. Ergänzen Sie
Name, Geburtsdatum, Steuer-ID und Unterschrift.
Fertig.
Per E-Mail oder Post senden Sie uns die Vollmacht und eine Kopie Ihres Personalausweises (verpflichtend nach § 10 ff. Geldwäschegesetz)
kümmern uns: Elektronische Steuerkontenabfrage, Rentenabfrage, Rückfragen bei Ihnen per Mail oder Telefon.
Schriftverkehr mit dem Finanzamt. Und das, so weit es geht, zum Festpreis.
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